WEITERBILDUNGSZENTRUM - ANMELDEPORTAL

Erste-Hilfe-Kurse

ERSTE-HILFE-KURSE FÜR BETRIEBLICHE ERSTHELFER

Ersthelfer im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften sind Personen, die durch von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Erste-Hilfe-Lehrgänge ausgebildet wurden.
In den Bereichen sollen ERSTHELFER mindestens in folgender Anzahl zur Verfügung stehen:
bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: Verwaltung 5%, sonstige Bereiche 10%

Ersthelferin oder Ersthelfer können alle Personen werden, die ein Anstellungsverhältnis an der Freien Universität haben, das mindestens noch zwei Jahre gilt.  Wir freuen uns über alle, die sich für diese Aufgabe interessieren. Dabei sollte aber bedacht werden, dass die kontinuierliche Sicherstellung der betrieblichen Ersten Hilfe im jeweiligen Bereich insbesondere bei Teilzeitarbeit oder befristeten Anstellungsverhältnissen gewährleistet bleibt.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien.

Es stehen optionale Themen zur Verfügung, die anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen ausgewählt werden.

Erste-Hilfe Schulungen werden in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst vom Weiterbildungszentrum organisiert.
Die anfallenden Kursgebühren werden von der Unfallkasse Berlin getragen, sodass weder für Sie noch für Ihren Bereich Kursgebühren zu zahlen sind.

Betriebliche Ersthelfer, die bereits mindestens einen Kurs besucht haben, werden zu den weiteren Terminen alle zwei Jahre durch das Weiterbildungszentrum schriftlich eingeladen.

Ab 2023/24 werden die Schulungen nicht mehr in Grundschulungen und Auffrischungen differenziert, es werden bereits qualifizierte Ersthelfer*innen und Personen ohne Vorausbildung gemeinsam geschult.

Bereits qualifizierte betriebliche Ersthelfer*innen haben grundsätzlich Priorität bei der Anmeldung und Teilnahme der Kurse.

Sie möchten eine Ersthelferschulung in Ihrem Bereich durchführen lassen:

Voraussetzung dafür sind:

Die Anzahl der Teilnehmenden muss zwischen 15 und 20 TN sein. Jeder freie Platz unter 15 muss vom Bereich (nicht WBZ) bezahlt werden. Eventuell kann man aber den Kurs auch für Teilnehmende aus anderen Bereichen aufmachen.

Die Teilnehmenden müssen die Berechtigung laut Unfallkasse haben. Das heißt mindestens noch zwei Jahre Vertrag an der Freien Universität.

Der Bereich muss einen Raum mit folgenden Kriterien stellen: ausreichende Grundfläche für alle teilnehmenden Personen (mind. 2 m² pro Person)
  • zzgl. Übungsfläche von 10 m² ist erforderlich.
  • Raumausstattung möglichst mit Beamer/Laptop oder Smartboard
  • Die Raumhöhe muss 2,2 m betragen und über eine natürliche Belüftung mit Tageslicht verfügen.
  • Raumbuchung sollte Auf und Abbauzeiten berücksichtigen.
Sollte der Bereich dazu nicht in der Lage sein, kann auch ein Raum bei den Maltesern angefragt werden.

Einen Tag vor der Veranstaltung liefern die Malteser das Material, es muss jemand im Bereich für die Annahme und Kommunikation mit den Maltesern sein und Lagerplatz vorhanden sein. Abholung am Tag nach der Veranstaltung.

Die Anmeldung muss online erfolgen, da sensible Daten (Geburtsdatum und Personalnummer) erfasst werden müssen. Dazu bekommen Sie von uns einen Anmeldelink zur Verfügung gestellt.