Inhalte
Gerade weil sich ein Großteil der Bibliotheks-Services nicht mehr (nur) in den eigenen Räumlichkeiten, sondern im Web abspielt, sind juristische Grundkenntnisse zum „Informationsrecht“ wichtig geworden. Darunter fallen vor allem die Bereiche Urheber- und Datenschutzrecht. Daneben bleiben aber auch die Rechtsfragen der „Bibliothek als Ort“ wichtig, wie sie im traditionellen Benutzungsrecht behandelt werden. Das Seminar wird hier in allen für die Praxis relevanten Bereichen die notwendigen Grundlagen legen. Der Schwerpunkt liegt freilich bei den digitalen Dienstleistungen, weil sie die meisten Rechtsfragen aufwerfen. Wichtige Stichworte sind hier: Open Access, Kulturgutdigitalisierung, Langzeitarchivierung, Digital Humanities und Dokumentlieferung. In diesem Zusammenhang werden die letzten Novellierungen des Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz (2018) sowie das DSM-Umsetzungsgesetz (2021) ausführlich besprochen. Zur Teilnahme sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Im Modul werden keine haushalts-, arbeits-, oder dienstrechtlichen Fragen behandelt. Die Teilnehmer*innen sollen vor allem lernen, wie sie in ihrer alltäglichen Praxis eine tragfähige Risikoabschätzung vornehmen können und so zu erkennen, wann es ratsam erscheint, ein*e Jurist*in hinzuziehen.
Methoden
Theoretische Präsentation mit Raum für Nachfragen, Gruppendiskussionen, Exkursion und Expert*innengespräch
Hinweis
Problemstellungen aus der bisherigen beruflichen Praxis können gerne mitgebracht werden. Sie werden nach Möglichkeit in die Veranstaltung eingebaut.
Mo, 09.03.2026, 16.30 - 18.00 Uhr
Exkursion zur Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz und Expert*innengespräch mit Dr. Christian Mathieu Fachreferent Rechtsgeschichte