Für die Zuwanderung von »Gastarbeitern« in die Bundesrepublik waren bilaterale Anwerbeabkommen, welche die Regierung aus beschäftigungs- und außenpolitischen Gründen abschloss, zentrale migrationspolitische Instrumente – so etwa die Verträge mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (jeweils 1960). Ähnliche Abkommen unterzeichnete die Bundesregierung u. a. mit der Türkei (1961) und Jugoslawien (1968). Während zunächst »Gastarbeiter« aus Italien und Spanien einen hohen Anteil der Wohnbevölkerung und Beschäftigten stellten, nahm seit den frühen 1970er Jahren besonders die Zahl türkischer und – weniger deutlich – jugoslawischer Arbeitsmigranten zu. Insgesamt wuchs die ausländische Erwerbsbevölkerung in der Bundesrepublik von 1961 bis zum Anwerbestopp 1973 von ca. 550.000 auf 2,6 Millionen. Der im November 1973 verhängte Anwerbestopp für Arbeiter*innen aus Staaten außerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verringerte zwar vorübergehend die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte, verstärkte jedoch den Nachzug von Familienangehörigen. Im Seminar sollen die Migrationsprozesse, die Aufnahme der »Gastarbeiter« sowie die Auswirkungen der Zuwanderung auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik dargelegt werden.